2 Konklusion aufgrund das ich die Zahlungen übernommen habe,habe ich laut der Anwältin und der Richterin,eine Vereinbarung mit meiner Mutter getroffen,aus welcher nun ich der Vertragspartner bin ,in die Zahlungen waren meine Pflichten aus dem Vertrag, Ich kann die beiden gleichzeitig Konkurriernden Argumentation nicht nachvollziehen Weil entweder Verjährung auf was sie die Beklagte beruft Oder erst gar kein Recht auf Herausgabe Auf was sich auch die Beklagte beruft weil sie einen Vertrag mit mir nun hat, Dagegen obwohl Quittungen auf dem Richtertisch vorlagen (Barzahlungen Quittungen an diese Schule)hat die Richterin erst mal an dem Datum gezweifelt,und meinte das diese Rechnung ungeeignet sei ,weil sie Statt 2015 nun das Jahr 2018 sieht, Dazu hat die Tatsache übersehen indem die Beklagte sich derFalschaussage strafbar gemacht hat,indem diese erst hat einen um 1300 Euro niedrigeren Betrag angegeben (die Barzahlungen,welche aus Quittung nun vorlagen)und der Behauptung Das sie dieses Mist mit dem aufgelebtem Vertrag,gesagt hat in einem persönlichen Gespräch in der Schule (Beweisemittel ,die Quittung,steht dort bezahlt in Bar durch Frau xy) sonder meine Mutter nun eine Banküberweisung getätigt hat.