Prüfung Kaufvertrag Eigentumswohnung Fallstricke?
Der Erschienene zu 2. wies sich zur Gewissheit des Notars wie folgt aus: Durch seinen Bundespersonalausweis Der Erschienene zu 1. erklärte vorab: Ich gebe in dieser Urkunde Erklärungen nicht im eigenen Namen ab, sondern ausschließlich für die NAME FIRMA, Adresse, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts .......... unter ..............., als vollmachtloser Vertreter. ... Die NAME FIRMA wird im Folgenden als „der Verkäufer“ und der Erschienene zu 2. wird im Folgenden als „der Käufer“ bezeichnet. ... September 2007, jedoch nicht vor Ablauf einer Woche nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars beim Käufer, dass a)zur Sicherung des Anspruches des Käufers auf Eigentumsübertragung eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist; b)die vom Käufer nicht übernommenen Belastungen im Grundbuch gelöscht sind oder dem Notar die Freigabeerklärung bzw.