Mietwagen Innenraumschaden bei Vollkasko mit Haftungsreduzierung auf 0€
| 09.07.2021 15:38
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
22:39
Guten Tag,
ich habe vor 3 Wochen einen Mietwagen der Firma Enterprise gemietet. Als ich in eine Baustelle mit stockendem Verkehr/Stau auf der A3 gefahren bin, ist vom Auto neben mir ein Zigarette raus geschnippt worden und durch mein offenes Fenster geflogen und anscheinend auf dem Rücksitz gelandet. Sofort nach der Baustelle habe ich angehalten und nachgesehen aber dar war schon ein Brandloch auf dem Rücksitz entstanden. Bei der Rückgabe vom Mietwagen habe ich dem Mitarbeiter geschildert, was passiert war und habe mir keine weiteren Gedanken darüber gemacht das ich ja die Haftungsreduzierung auf 0€ mit gebucht habe bei der Anmietung.
Heute kam ein Schreiben von der Schadenabteilung der Enterprise Autovermietung, wo drin steht:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am o. g. Schadenstag haben Sie den Innenraum unseres Fahrzeuges beschädigt.
Sie hatten eine Haftungsbeschränkung nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung vereinbart, jedoch greift die vereinbarte Haftungsreduzierung im o. g. Schadensfall leider nicht, da diese gemäß Ziff. 7.(a).(i) unserer Mietbedingungen nur für Unfallschäden vereinbart wurde. Ein Unfallschaden ist gemäß Ziff. 7.(a) unserer Mietbedingungen ein Schaden, der durch ein unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes plötzliches Ereignis verursacht wurde.
Der entstandene Innenraumschaden stellt keinen Unfallschaden dar. Wir erlauben uns daher, Ihnen auch den über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Schaden zu berechnen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung"
Dabei ist eine Rechnung in höhe von 740,44€ und ein Gutachten des TüV Rheinland.
Wenn ich mir die Nützungsbedingungen von Enterprise anschau finde ich folgendes:
https://www-tac-service-prd.homecity.ehiaws.com/tac-service/location/group/G3/PL/terms?date=2021-06-22&locale=de_DE
Darin steht unter nur 7.
" 7. Schutzpakete
(a) Haftungsreduzierung: Wenn der Mieter eine Haftungsreduzierung erworben hat, wird der Vermieter den Mieter für Unfallschäden, Verlust und Diebstahl je Schadensfall nur bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts in Anspruch nehmen (bzw. bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 2.000,00, wenn der Mieter eine Haftungsreduzierung ausgewählt hat und auf der Mietvertrags-Zusammenfassung keine Zahl genannt ist) („Selbstbehalt"). Unfallschäden sind Schäden, die durch ein unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes plötzliches Ereignis verursacht werden.
(i) Wegfall der Haftungsreduzierung. Die vorgenannte Haftungsreduzierung gilt nicht für Kosten aufgrund von Schäden (1), die ausschließlich durch Bremsmanöver oder Betriebsprozesse (einschließlich Fehlbetankung) verursacht wurden; (2) an optionalem Zubehör (insbesondere optionalen Kindersitzen, Satellitennavigationssystemen, Skiträgern, Mauterfassungsgeräten und/oder anderen vom Mieter gewählten Produkten); und (3), die der Mieter vorsätzlich herbeigeführt hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Vermieter berechtigt, die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu mindern.
(ii) Wegfall der Haftungsreduzierung bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten. Fährt der Mieter ohne gültige Fahrerlaubnis oder erlaubt dies einer anderen Person oder verstößt der Mieter gegen Ziffer 3(c)(ii), Ziffer 3(c)(iii) bis (v), (vii) bis (xv), Ziffer 4(a)(i) bis (v) oder Ziffer 4(b), entfällt die Haftungsreduzierung ebenfalls vollständig, sofern der Mieter vorsätzlich handelt. Handelt der Mieter grob fahrlässig, kann der Vermieter die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis mindern; der Mieter trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit. Unbeschadet der beiden vorangegangenen Sätze findet die Haftungsreduzierung soweit Anwendung, wie der Verstoß gegen die vorstehend genannten Ziffern weder für den Eintritt des Schadensfalls ursächlich war noch die Feststellung oder den Umfang des Schadens beeinflusste; der Mieter trägt die Beweislast für die fehlende Ursächlichkeit. Auf fehlende Ursächlichkeit kann sich der Mieter nicht berufen, wenn er die Pflicht arglistig verletzt hat.
(iii) Einziehung der Kaution im Schadensfall. Bei einem Schaden, Verlust oder Diebstahl des Mietwagens während der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, von dem Mieter als zusätzliche Sicherheit den Selbstbehalt einzuziehen, wenn der Mieter eine Haftungsreduzierung erworben hat.
(b) Pannenhilfe (RAP): Wenn der Mieter RAP in der Mietvertrags-Zusammenfassung auswählt, stellt der Vermieter ihm die folgende Pannenhilfe zur Verfügung: Rund-um-die-Uhr Notfalldienst, einschließlich Bereitstellung eines Ersatzwagens bei verlorenem Fahrzeugschlüssel, Schlüsselversand, Vor-Ort-Hilfe bei Reifenpanne, Abschleppdienst, Aufbruch des Mietwagens bei eingeschlossenen Fahrzeugschlüsseln, Starthilfe sowie Kraftstoffnachfüllservice bis zu 5 Liter. Die Pannenhilfe ist in fast allen europäischen Ländern verfügbar; die aktuelle Länderliste ist bei der Anmietung in der Filiale einsehbar.
(c) Insassen-Unfallversicherung (PAI) und/oder Reisegepäckversicherung (PEC): Wenn der Mieter eine PAI und/oder PEC in der Mietvertrags-Zusammenfassung auswählt, erhält er eine Insassen-Unfallversicherung und/oder Reisegepäckversicherung. PAI gewährt dem Mieter und seinen Insassen Leistungen im Falle des Unfalltods oder bei Aufwendungen wegen Körperverletzungen, PEC versichert die persönlichen Gegenstände des Mieters und seiner Insassen während der Reise. Dies ist lediglich eine Zusammenfassung; die Versicherungsdokumente werden dem Mieter zur Verfügung gestellt. PAI und PEC können nicht über die ersten 44 Tage der Mietzeit hinaus oder für einen Zeitraum gelten, für den die Gesamtkosten für den Mieter EUR 200,00 übersteigen, je nachdem, was kürzer ist. Sie hängen zudem von der Einhaltung der dem Mieter bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Versicherungsbedingungen durch den Mieter ab. Der angebotene Schutzumfang von PAI/PEC deckt sich ggf. mit dem Schutzumfang der bestehenden Versicherung des Mieters oder der anderer Anbieter. Es obliegt dem Mieter, festzustellen, ob seine persönliche Versicherung ausreichend ist.
(d) Haftpflicht gegenüber Dritten: Im Mietpreis ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung enthalten, mindestens in dem in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Sie deckt jedoch keine Verletzungen von Insassen, Schäden am Mietwagen selbst oder Schäden an sich darin oder darauf befindlichen Gegenständen ab."
Als ich bei der Schadensabteilung angerufen habe, wurde mir gesagt das ein Brandloch keinen von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis sei und als ich den vorfall der Sachbearbeiterin geschildert habe, hat sie mir gesagt, ich hätte das Fenster zulassen sollen.
Meine Frage:
Muss ich trotz der Haftungsreduzierung auf 0€ für diesen Schaden aufkommen oder ist bei einem Mietwagen eventuelle schaden am Innenraum mit abgedeckt? Wenn so ein Schaden mit der Vollkasko und Haftungsreduzierung abgedeckt ist, was muss ich machen, um mich zu wehren gegen diese Rechnung.