mein Mietvertrag ist mit folgendem Text befristet: Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf 2 Jahre. ... Die Vertragszeit ist befristet, da nach Ablauf der Mietzeit über die Wohnung aus folgendem Grund verfügt werden muss: Umbau (mit Schreibmaschine eingesetzt Auf Nachfrage, ob der Vertrag in ein unbefristetes Verhältnis umgewandelt werden kann, wurde mir folgendes angeboten: In beiderseitigem Einverständnis wird der befristete Mietvertrag vom 25.9. 2009 in einen unbefristeten Mietvertrag umgewandelt, einer Mieterhöhung über € 16,--, ab dem 1.10. 2011 stimme ich hiermit zu. ... Hat der befristete Mietvertrag Gültigkeit, nachdem offenbar der Grund der Befristung (Umbau) nicht mehr gegeben ist?