Leider hat der Notar uns nicht darauf hingewiesen, dass wir damit den (steuer-)wirtschaftlichen Übergang gefährden und evtl keine steuerrechtliche Schenkung erfolgt ist (also die 10-Jahresfrist bis zur nächsten Schenkung nicht gestartet ist). ... Wir wissen also nicht, ob eine steuerrechtliche Schenkung trotzdem anerkannt wurde. ... Reicht dafür eine schriftliche Erklärung von uns Eltern an jedes unserer 2 Kinder in folgender Form: "Wir, Maria Mustermann (Adresse, Geburtsdatum etc) und Albert Mustermann erklären hiermit, dass wir auf folgende Festlegungen im Notarvertrag vom 22.12.23, §3 Nießbrauch, Seite 4, vollumfänglich verzichten: Nicht mehr gültig: - Schuldrechtlich wird darüber hinaus vereinbart: Der Nießbrauchsberechtigte ist berechtigt, auf seine Kosten Bauvorhaben auf dem Vertragsobjekt herzustellen und dort errichtete Bauwerke umzugestalten oder wesentlich zu verändern. - Der Erwerber verpflichtet sich, dem Veräußerer das Vertragsobjekt zur Absicherung beliebiger Verbindlichkeiten als Pfandgrundlage zur Verfügung zu stellen, also die Eintragung von Grundpfandrechten, auch mit dinglicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung, zu bewilligen.