Sehr geehrte(r) Rechtsratsuchende(r),
a) Eine solche Erklärung kann grundsätzlich ausreichen, um die beiden genannten Festlegungen im Notarvertrag aufzuheben. Allerdings ist es ratsam, dies durch einen Notar beurkunden zu lassen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
b) Die Formulierung scheint grundsätzlich in Ordnung zu sein. Allerdings sollten Sie den damaligen Notar konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt abgedeckt sind und ggf. die Form zu wahren. Das kommt darauf an welche Form bzw. Änderungsklausel damals vereinbart war. Rufen Sie den Notar dazu bitte kurz an und fragen. Ich kann das ja nicht einsehen.
c) Es wäre sinnvoll, dass die Kinder den Erhalt der Erklärung gegenunterschreiben, um zu dokumentieren, dass sie von dem Verzicht Kenntnis genommen haben und diesem zustimmen.
d) Es ist nicht zwingend erforderlich, das Schreiben unmittelbar an das Finanzamt zu senden. Allerdings könnte es hilfreich sein, das Finanzamt über die Änderung zu informieren, insbesondere wenn es um steuerliche Aspekte geht.
e) Es ist wichtig, dass Sie alle beteiligten Parteien über die Änderungen informieren und sicherstellen, dass alle notwendigen Dokumente korrekt ausgefüllt und eingereicht werden.
VG Schulze
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Besten Dank für die schnelle Auskunft!
Sie schreiben:
"Das kommt darauf an welche Form bzw. Änderungsklausel damals vereinbart war. "
Es handelt sich um einen mehr oder weniger Standard-Übergabevertrag zur Teil-Weitergabe des Grundbesitzes an die Kinder zur Vermeidung von späterer Schenkungssteuer (Nutzung der 10-Jahres-Regel). Was meinen Sie mit Änderungsklausel? Wir haben Rückforderungsrechte im Vertrag (Undank, Insolvenz etc), aber Änderungsklauseln sehe ich im Vertrag nicht.
Mit Änderungsklausel meinte ich lediglich einen Passus der Änderungen oder Ergänzungen betrifft. Sowas schreibt man oft in Vereinbarungen aber diese bedürfen dann entweder Schrift, Text oder Notarform.. Sie wollen ja hier eine Änderung der alten Vereinbarung vornehmen. Daher meinte ich sie müssen wohl zum Notar (Form Erfordernis wahren) je nachdem was damals bzgl. Änderung vereinbart war. Wenn Sie aber schon beim Notar waren damals, läuft eine Änderung meist genau so ab. Also wieder beim Notar. Mehr war nicht gemeint. Gruß Schulze
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