Gebäudeversicherung will nicht zahlen
vom 7.8.2018
55 €
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Der Gutachter bestätigte ebenfalls, dass die Versicherung für die Kosten der Trocknung aufkommen müsse, da es sich nicht um Regenwasser von außen, sondern um Abwasser von innen handelte und dafür die Gebäudeversicherung zuständig sei.