Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es kommt auf die vertragliche Vereinbarung an.
Viele Mobilfunkanbieter haben eine Berechtigung zur Einstellung der Leistung bei Zahlungsverzug in ihren allgemeinen Geschäftsbedigungen geregelt. So heißt es beispielsweise bei Vodafone: „…b) Bei Verzug des Kunden ist VF D2 berechtigt,….
…die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt
und/oder ausreichende Sicherheiten entsprechend Ziff. 3.1 bzw. 3.2 gestellt bzw. aufgefüllt hat…..“
Entsprechend heißt es bei T-Mobile: …“8.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist T-Mobile berechtigt, den Mobilfunk-Anschluss auf Kosten des Kunden zu sperren, wenn die Forderung mit deren Zahlung der Kunde in Verzug ist, mindestens 15,50 EUR beträgt. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.“…
Bitte überprüfen Sie Ihren Vertrag. Soweit eine derartige Regelung dort getroffen wurde, bleiben Sie trotz Sperrung zur Zahlung verpflichtet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Lemmer-Krueger
-Rechtsanwältin-