Man rief mich ins Besprechungszimmer, der eine Chef überreichte mir einen Umschlag:"Das ist eine fristlose Kündigung, wegen Unterschlagung, Sie haben einen Ipod, der der Fa. ... Chef:" Äh, nein, ist schon gut" Das war wie gesagt am 06.06.09 Der original Wortlaut der Kündigung lautet wie folgt: "S.g.Herr K., hiermit kündigen wir Ihnen fristlos, ersatzweise fristgerecht zum 31.12.09.Zum Erhalt Ihrer Arbeitslosenansprüche ist es notwendig, dass Sie sich umgehend arbeitslos melden.M.f.G." ... Nun habe ich mir bereits einen Anwalt genommen und zu meinem Entsetzen erfahren, dass ich voraussichtlich mit einer 3-monatigen Sperrzeit rechnen müsse, weil es vom Arbeitsamt bei fristlosen Kündigungen im Regelfall so entschieden wird, erst wenn bei einer Verhandlung festgestellt würde, die fristlose Kündigung sei unberechtigt, gäbe es evtl. rückwirkend Arbeitslosengeld.