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Wann muss eine Kündigung eingehen um rechtswirksam zu sein?

31. März 2005 13:31 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Guten Tag,

am Anfang diesen Monats wurde ich mündlich von einer geplanten Kündigung zum 30.06.05 in Kenntniss gesetzt. Da ich lt. Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende habe, ist meine Frage: Wann muss die Kündigung bei mir eingegangen sein? Bis heute habe ich noch nichts erhalten.

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die Fristen laufen erst ab Zugang. Um zum 30.06.2005 wirksam zu werden, müsste Ihnen die Kündigung noch heute zugehen.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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