Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die Fristen laufen erst ab Zugang. Um zum 30.06.2005 wirksam zu werden, müsste Ihnen die Kündigung noch heute zugehen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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