Verjährung bei arglistiger Täuschung
Hallo, ich habe seit 07/2002 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Nun habe ich in verschiedenen Foren gelesen das bei arglistiger Täuschung einmal für Verträge vor dem 01.01.2002 die Frist für eine Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer von 30 Jahren besteht und für Verträge nach dem 01.01.2002 die Frist auf 10 Jahre verkürzt wurde. An anderer Stelle habe ich das gleich gelesen jedoch als Termin vor und nach 2003.