Ein Haus auf Erbpachtgrundstück wurde nicht auseinandergesetzt und hierüber trat die gesetzliche Erbfolge in Form einer Erbengemeinschaft wie folgt ein: 1. - Witwe - 50% des Erbes des Verstorbenen 2. - Kind P – 16,66% 3. – Kind B. – 16,66% 4. - Kind I. – 16,66 % Danach lägen die Ansprüche / Anteile dieser Immobilie insgesamt wie folgt: 1.Witwe – 75% 2.Kind P. – 8,33% 3.Kind B. – 8,33% 4.Kind I. – 8,33% Es wurde in diesem Vertrag bzgl .des Hauses vereinbart, das die Immobilie der Witwe „lebenslänglich zu Wohnzwecken nach Ihrem Belieben zur Verfügung steht“ und als Gegenleistung an den Erben Kind P. ein monatlicher Nutzungsbetrag in Höhe von 100,00 EUR fällig ist. ... Im Jahr 1997 zog der weitere Erbe, Kind B. in das Haus ein um Mutter und Haus zu pflegen. ... Kind P. beteiligte sich im Rahmen der Erbengemeinschaft hieran niemals.