Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Müssen Miterben für laufende Kosten des Nachlasses aufkommen?

16. Dezember 2012 15:47 |
Preis: 58€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Ehemann ist Anfang Nov. plötzlich verstorben. Wir hatten kein Testament. Beide waren wir in zweiter Ehe verheiratet.
Man Mann hat aus erster Ehe einen Sohn und ich zwei Kinder.
Vor 6 Jahren haben mein Sohn zur Hälfte und mein Mann und ich je zu einem Viertel ein 2-Fam.-Haus gekauft. Nun möchte der Sohn meines verstorbenen Mannes seinen Anteil am Erbe ausgezahlt bekommen (vom Viertel meines Mannes die Hälfte). Dazu soll ich einen Sachverständigen zur Schätzung des Hauses beauftragen. Die Hälfte des Hauses gehört meinem Sohn.
Muss das gesamte 2-Fam.-Haus geschätzt werden?
Wer trägt die Kosten zu welchem Anteil? Ein Sachverständiger kostet auf Nachfrage ca. 1.200 Euro
Auf dem Haus lastet noch eine Hypothek von ca. 69 T€. Für das Haus im Wert von 95 T€ hatten wir einen Kredit von 105 T€ aufgenommen.
Muss mein Stiefsohn bis zur Auszahlung des Geldes laufende Kosten (Kredit, Steuern, Abgaben, Versicherung usw.) als Erbe mittragen, wobei ich mich bemühe, das Ganze schnell zu erledigen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid zum Tod Ihres Ehemannes aussprechen.

Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Ihr Ehemann Miteigentümer zu 1/4 Anteil des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks war. Weiter gehe ich davon aus, dass Ihr Ehemann von Ihnen und dem Sohn aus erster Ehe zu je 1/2 Anteil beerbt worden ist. Sie bilden daher mit dem Sohn Ihres Mannes eine Erbengemeinschaft.

Wenn ich Sie richtig verstehe, soll diese Erbengemeinschaft nun dergestalt auseinandergesetzt werden, dass Sie den Erbteil des Sohnes gegen Zahlung einer Abfindung übernehmen.

Dies vorausgeschickt zu Ihren Fragen:

1.
Muss das gesamte 2-Fam.-Haus geschätzt werden?

Ja. Der Sachverständige muss den Wert des gesamten Grundstücks nebst Gebäude ermitteln, da nur ideelle Miteigentumsanteile bestehen.

Aus diesem Wert errechnet sich dann der anteilige Wert des Nachlasses und des Erbteils des Sohnes Ihres Mannes. Der Erbteil beträgt 1/2 von 1/4, also 1/8.

2.
Wer trägt die Kosten zu welchem Anteil? Ein Sachverständiger kostet auf Nachfrage ca. 1.200 Euro.

Die Kosten des Sachverständigen hat der Nachlass zu tragen, also beide Miterben zu gleichen Anteilen.

3.
Auf dem Haus lastet noch eine Hypothek von ca. 69 T€. Für das Haus im Wert von 95 T€ hatten wir einen Kredit von 105 T€ aufgenommen.
Muss mein Stiefsohn bis zur Auszahlung des Geldes laufende Kosten (Kredit, Steuern, Abgaben, Versicherung usw.) als Erbe mittragen, wobei ich mich bemühe, das Ganze schnell zu erledigen

Die Hypothek von ca. 95.000,-- € mindert zunächst den Wert des Grundstücks. Es sollte daher die genaue Höhe des restlichen Kredits abgeklärt werden.

Bis zu einer Erbauseinandersetzung haben BEIDE Miterben für die laufenden Kosten des Nachlasses aufzukommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Grundstück nur zu 1/4 Miteigentumsanteil zum Nachlass gehört.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER