Erbrecht – wie weiter?
vom 30.7.2009
50 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Erbe A schlägt vor, noch zu Lebzeiten der Eltern den halben Wert von Haus und Grundstück an Erbe B auszahlen und erhält dafür bei Erbeintritt Haus und Grundstück. Zur Wertermittlung soll ein Verkehrswertgutachten erstellen werden um den Wert der Immobilie Stand heute zu ermitteln. A zahlt dann die Hälfte dieses Wertes an B.