Sehr geehrte/r Herr/Frau [Anwalt/in], ich habe eine Frage zur Berechnung des Weihnachtsgeldes gemäß meinem Arbeitsvertrag. Im Vertrag ist unter § 5 „Belohnung für Betriebstreue" folgendes geregelt: Der Arbeitnehmer erhält als Belohnung der Betriebstreue Weihnachtsgeld, in Höhe von 85 Prozent des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts; unberücksichtigt bleibt hierbei eventuell zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahltes Entgelt. ... Das Weihnachtsgeld ist vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen, falls das Arbeitsverhältnis vor dem 31.03. des Folgejahres beendet wird, aus Gründen, die aus der Sphäre des AN herrühren, die nicht vom Arbeitgeber zu vertreten sind und der AN nicht aus personenbedingten, verschuldensunabhängigen Gründen einer Fortsetzung des AV verhindert ist.