Zudem bin ich durch www.abmahnung.de noch auf folgendes Aufmerksam geworden: „Kein Anspruch auf Unterlassung besteht, wenn die "Konkurrentin" gar nicht im direkten Wettbewerbsverhältnis zur Abgemahnten steht (Branchenferne) oder wenn sie nicht "wesentlich" beeinträchtigt wird § 13 Abs.2 1. ... Aus dem Umfang Ihrer Auktion mit 5 Exemplar des gleichen Produnkts und aus der hohen Anzahl Ihrer Bewertungen aus Ihren Verkäufen der letzten Monate (wobei davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Zahl der Transaktionen noch höher ist, da erfahrungsgemäß nicht alle Käufer eine Bewertung hinterlassen), ergibt sich Ihre Unternehmereigenschaft im Sinne von § 14 I BGB. ... Ob Sie tatsächlich ein Gewerbe angemeldet haben oder Ihre Umsätze dem Finanzamt melden, ist unerheblich dafür, ob Sie Unternehmer im Sinne von § 14 I BGB sind.