Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einzelkonto von lebender Person in die Erbmasse?

| 29. Juli 2015 00:03 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Meine Mutter hat ein Einzel-Tagesgeldkonto, mein Stiefvater hat ein Einzel-Tagesgeldkonto und es besteht ein Gemeinschaftliches Girokonto. Jetzt ist leider folgende Situation eingetroffen, dass mein Stiefvater leider verstorben ist. Als Hinterbliebene sind noch 3 leibliche Kinder aus erster Ehe vorhanden.

Meiner Mutter und mir ist es klar, dass mit dem Todestag das Einzeltagesgeldkonto von meinem Stiefvater und das gemeinschaftlichen Girokonto (je 50 % ) in die Erbmasse hineinfließen.

Wie verhält es sich aber wegen dem Tagesgeldkonto das auf den Namen meiner Mutter alleine läuft? Ist es richtig, dass dieses Konto auch tatsächlich meiner Mutter alleine gehört und NICHT in die Erbmasse hineinfließt? Grund: Meine Mutter hat nämlich ihre betriebliche Altersvorsorge nicht monatlich als Rente auszahlen lassen, sondern eine einmalige Gesamtauszahlung veranlasst und hat diese auf das Tagesgeldkonto einbezahlt. Würde sie nämlich die mtl. Rente beziehen, könnte diese ja auch nicht in die Erbmasse gerechnet werden, da es sich ja um eine betriebliche Altersvorsorge der Mutter handelt.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

zunächst möchte ich Ihnen mein herzliches Beileid aussprechen.

Ihre Frage ist ganz eindeutig zu beantworten: Das Tagesgeldkonto Ihrer Mutter gehört nicht zum Nachlaß Ihres verstorbenenen Stiefvaters. Die Erben Ihres Stiefvaters haben insofern keinerlei Ansprüche.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. Juli 2015 | 00:55

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke, für die sehr schnelle Antwort. Frag-einen-Anwalt.de werde ich ab sofort jederzeit weiterempfehlen.

"