Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
zunächst möchte ich Ihnen mein herzliches Beileid aussprechen.
Ihre Frage ist ganz eindeutig zu beantworten: Das Tagesgeldkonto Ihrer Mutter gehört nicht zum Nachlaß Ihres verstorbenenen Stiefvaters. Die Erben Ihres Stiefvaters haben insofern keinerlei Ansprüche.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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