Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das deutsche Namensrecht ist sehr konservativ und eine spätere Änderung von Namen, insbesondere bei Erwachsenen nur unter bestimmten Umständen möglich.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. Dies zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.
Die gesetzliche Regelung findet sich im Namensänderungsgesetz. Hier bestimmt § 3:
1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
(2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.
In ihrem Fall müssten Gründe vorliegen, die das tägliche Leben sehr erschweren. Sie müssten vor dem zuständigen Ordnungsamt geltend machen, dass sie ohne eine Namensänderung unangemessen benachteiligt sind. Sofern die Ordnungsbehörde dies als ausreichend anerkennt, hat eine Namensänderungsaussicht auf Erfolg.
Bei Ihnen ist es jedoch zusätzlich so, dass sie oftmals einen falschen Namen, der Ihnen insgesamt überhaupt nicht gehört, angegeben haben. Somit werden Sie sich nur schwer darauf berufen können, hier ein entsprechendes Namensrecht zu besitzen.
Auch eine nachträgliche Änderung des Geburtsnamens kommt nach zivilrechtlichen Aspekten bei Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr in Betracht. Hier gelten die zivilrechtlichen Regelungen des BGB, die insbesondere die Erteilung des Namens bei der Geburt regeln.
Leider kann ich Ihnen keine andere Auskunft geben, stehe Ihnen jedoch gerne weiterhin, auch im Rahmen der Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.rechtsbuero24.de