Sehr geehrte Anwälte, seit dem 01.10.1999 bin ich Angestellter einer Firma. ... August 2007 beendet wird. § 2 Abfindung (1)Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung entsprechend §§ 9, 10 KSchG in Höhe von 7.000,00 € (in Worten: siebentausend EURO). Die Höhe der Abfindung orientiert sich an der Höhe des letzten Monatsgehaltes von rund 2.170,- € und der Betriebszugehörigkeit. (2) Der Anspruch entsteht mit Abschluss dieser Vereinbarung und ist zur Zahlung am 31.08.2007 fällig. § 3 Ordnungsgemäße Abwicklung Bis zum Beendigungszeitpunkt wird der Arbeitgeber abrechnen und dem Arbeitnehmer die ihm zustehende Vergütung einschließlich eventueller Urlaubsabgeltung zahlen. § 4 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für alle ihm während seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber zur Kenntnis genommenen Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Stillschweigen zu bewahren. § 5 Zeugnis Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer bis zur Beendigung seiner Tätigkeit ein qualifiziertes, wohlwollendes und berufsförderndes Zeugnis über die Gesamtdauer seiner Beschäftigung zu erteilen. § 6 Hinweis- und Erledigungsklausel Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Erfüllung dieser Vereinbarung sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung erledigt und abgegolten sind, soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt worden ist. § 7 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.