Falsches SEPA Mandat
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
folgendes steht im Raume:
als ehm. Gesellschafter einer GmbH habe ich folgende Frage:
Der neu eingesetzte Geschäftsführer hat vor einigen Wochen ein „SEPA B2B Direct Debit- Mandat" zwischen meinem ehm. Unternehmen und einer weiteren Firma unterzeichnet, zur Begleichung der Forderungen.
Dem neuen Geschäftsführer ist bei der Übertragung der Bankdaten aber ein Fehler geschehen. Dieser hat anstatt die Bankverbindung der Gesellschaft welcher er vertritt angegeben, sondern vielmehr meine, von meinem Privatkonto. (Wurde im Kaufvertrag benannt, zur Zahlung meiner Abfindung)
Nun weigert sich meine Bank, das o.g. SEPA Mandat zurück zugeben, mit der Begründung, es würde sich um ein „SEPA B2B Direct Debit" Mandat handeln.
Diese können nicht zurückgegeben werden.
Auch das Unternehmen welche die Forderung auf mein Konto eingezogen hat, möchte das Geld nicht zurücküberweisen und verweist an meine ehm. Gesellschaft.
Diese ist aktuell aber Zahlungsunfähig.
Weiter sind mir die Abbuchungen, weil es anfänglich Kleinbeträge waren, erst nach 6 Wochen aufgefallen.
Meine Frage daher, darf meine Bank einfach SEPA Mandate ausführen ohne den Kontoinhaber zu prüfen bzw. im Widerspruchsfall einfach „Pech gehabt" im übertragenen Sinne aufstellen?
Bitte benennen Sie mir meine Möglichkeiten welche ich meine Bank zur Rückzahlung bewegen kann.
Vielen Dank!
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Bewertung des Fragestellers
24. September 2015 | 15:35
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Trotz dass die Fragestellung unfangreich hinsichtlich der Details war, wurde die Frage nicht beantwortet. Vielmehr wurde inhaltlich nochmal bestätigt was schon von mir als Fragensteller angemerkt wurde.
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