Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Falsches SEPA Mandat

| 22. September 2015 10:55 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

folgendes steht im Raume:

als ehm. Gesellschafter einer GmbH habe ich folgende Frage:

Der neu eingesetzte Geschäftsführer hat vor einigen Wochen ein „SEPA B2B Direct Debit- Mandat" zwischen meinem ehm. Unternehmen und einer weiteren Firma unterzeichnet, zur Begleichung der Forderungen.

Dem neuen Geschäftsführer ist bei der Übertragung der Bankdaten aber ein Fehler geschehen. Dieser hat anstatt die Bankverbindung der Gesellschaft welcher er vertritt angegeben, sondern vielmehr meine, von meinem Privatkonto. (Wurde im Kaufvertrag benannt, zur Zahlung meiner Abfindung)

Nun weigert sich meine Bank, das o.g. SEPA Mandat zurück zugeben, mit der Begründung, es würde sich um ein „SEPA B2B Direct Debit" Mandat handeln.

Diese können nicht zurückgegeben werden.

Auch das Unternehmen welche die Forderung auf mein Konto eingezogen hat, möchte das Geld nicht zurücküberweisen und verweist an meine ehm. Gesellschaft.

Diese ist aktuell aber Zahlungsunfähig.

Weiter sind mir die Abbuchungen, weil es anfänglich Kleinbeträge waren, erst nach 6 Wochen aufgefallen.

Meine Frage daher, darf meine Bank einfach SEPA Mandate ausführen ohne den Kontoinhaber zu prüfen bzw. im Widerspruchsfall einfach „Pech gehabt" im übertragenen Sinne aufstellen?

Bitte benennen Sie mir meine Möglichkeiten welche ich meine Bank zur Rückzahlung bewegen kann.

Vielen Dank!

22. September 2015 | 12:57

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Das von Ihnen genannte B2B-DD-Mandat berechtigt nur zwischen Nicht-Verbrauchern zum Einzug von Lastschriften. Sie als Privatperson dürften jedoch als Verbraucher zu qualifizieren sein, so dass der Zahlungsempfänger den Betrag von Ihnen ohne Rechtsgrund erlangt hat und Ihnen daher zur Erstattung verpflichtet ist. Auf die Widerruflichkeit des Mandates kommt es daher nicht an.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

Bewertung des Fragestellers 24. September 2015 | 15:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Trotz dass die Fragestellung unfangreich hinsichtlich der Details war, wurde die Frage nicht beantwortet. Vielmehr wurde inhaltlich nochmal bestätigt was schon von mir als Fragensteller angemerkt wurde.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 24. September 2015
2,2/5,0

Trotz dass die Fragestellung unfangreich hinsichtlich der Details war, wurde die Frage nicht beantwortet. Vielmehr wurde inhaltlich nochmal bestätigt was schon von mir als Fragensteller angemerkt wurde.


ANTWORT VON

(463)

Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht