Sehr geehrte Damen und Herren, zu unserem Fall „Privatwegmitnutzung / Instandhaltung und Verpachtung“ habe ich ergänzende Fragen: a) Baulast: Hier bin ich gegenüber der Stadt zur Instandhaltung des Weges verpflichtet, was passiert aber, wenn die 80 jährige Eigentümerin des Wohnhauses C sich bei der Stadt über mich als Eigentümer des Weges beschwert (Bsp.: Gehwegplatten seien locker, das Tor quietscht, oder es wird nicht ausreichend genug gestreut)? Kann die Stadt mich dann bzgl. der Baulast belangen, obwohl der Weg gut instandgehalten ist? b) Kann mir die Stadt vorschreiben, mit welchem Bodenbelag der Weg instandzuhalten ist (Kies, Schotter, Pflastersteine)?