Rücktritt vom Mietvertrag - liegt ein wichtiger Grund vor?
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Desweiteren steht im Vertrag, „dass Mieter und Vermieter bis zum 30.10.2014 auf Ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung verzichten. ... Außerdem ist es so, dass nur mein Mann bisher den Vertrag unterschrieben hat, da ich noch bis Anfang September im Urlaub bin, wir aber gemeinsam als Mieter im Vertrag stehen. Nun möchten wir gerne vom Vertrag zurück treten und wissen nicht, ob es reicht wenn wir einen Rücktritt schreiben (Begründung?)