Soweit zu meinen Verträgen, die ich mit meinem jetzigen Arbeitgeber geschlossen habe. Ich würde gerne nach Ablauf meines Vertrags (31.03.2013) weiter beschäftigt werden, jedoch wurde mir nur ein auf 15 Monate befristeter Vertrag (Zweckbefristung: Projekteinsatz) zugeschickt. ... Wenn sie nicht von selbst einwilligen und mir einen unbefristeten Vertrag geben, würde ich eine Entfristungsklage einreichen.
Hallo, Meine Informationen zu einem Aufhebungsvertrag sind bisher, dass ich aktiv an der Auflösung meines Arbeitsverhältnis mitgewirkt habe und damit mit einer 12-wöchigen Sperrfrist der Arbeitsagentur rechnen muß. ... Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bin aber noch in der Probezeit. ... Dem Mitarbeiter sollen jedoch weitere fünf Monate Einarbeitungszeit eingeräumt werden. §2 Die Parteien vereinbaren daher den vorliegenden Aufhebungsvertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis zum 31.
Wenn der Mitarbeiter,"von sich aus" am 01.09. bei dem alten Arbeitgeber nicht mehr erscheint, können wir dann ein Arbeitsverhältnis am 01.09 beginnen ?
Dieser befristete Vertrag läuft aber nur bis zum 30.09.2015. ... Sollte das Arbeitsverhältnis einvernehmlich weiterbestehen, so wird aus dem Vertrag automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig ist mit dem Vertrag aber auch eine Provisionspauschale bis zum 31.12.2015 vereinbart.
Hallo, im Arbeitsvertrag steht "Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer" Fakten: - Arbeitnehmer ist sein 13 Monaten im Unternehmen. - Unternehmen hat 4 Arbeitnehmer - Arbeitnehmer wird betriebsbedingt gekündigt Meine Fragen: - Gilt die Kündigungsfrist von 14 Tage oder die gesetztliche Kündigungsfrist? - Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Eine Freundin hat einen Jahresvertrag mit einem halben Jahr Probezeit, die am 15. März 2021 ausläuft. Heute erhielt sie die ordentliche Kündigung zum 5.
Meine Frage ist nun 1. ob dieser Sachverhalt als ein vorweggenommener mündlicher (Arbeits)vertrag o.ä. zu werten ist, 2. ob ich Anspruch auf Ersatz für meine Studienkosten und meine aufgewandte Zeit habe und 3. wenn ja, in welcher Höhe?
Kurze Zeit später erhielt ich ein formloses Kündigungsschreiben mit folgendem Inhalt :" Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ".
Innerhalb der befristung habe ich selber das Arbeitsverhätnis gekündigt , da ich eine Anstellung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bekommen konnte . ... Als der Vertrag mir vorgelegt wurde habe ich bei der Prüfung festgestellt das dieser widerum auf 18 monate befristet ist . ... Nämlich mich für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu entscheiden .
Unterschrieben wurde der Vertrag aber von der Praxisinhaberin. ... Hat der Personalfragebogen datiert auf den 18.10.2010 einen Effekt auf den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis? ... Es geht um folgenden Vertrag.
Logischerweise wurde ihr Arbeitsverhältnis nicht über diese Befristung hin verlängert. ... Der Arbeitgeber schließt grundsätzlich derartige Verträge mit allen neuen Arbeitnehmern ab. ... Ach so, weiterer "untermauernder" Grund für die Auffassung, daß eine Angestrebte Überprüfung zur Probe nicht stattgefunden hat, sondern mit der Leistung scheinbar volle Zufriedenheit bestand, ist daß trotz bestehendem 20-Stunden-Vertrag die durchschnittliche Arbeitszeit bei ca. 50 Std.
Das Arbeitsverhältnis ist befristet auf 3 Jahre (WissZeitVG) und bestimmt sich "[...] soweit [mein] Vertrag nichts Abweichendes regelt [...]" nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). ... Ich schließe meine Promotion bald ab und werde das Arbeitsverhältnis mit der Hochschule danach beenden.
Genau heißt es: "Das Arbeitsverhältnis endet automatisch zum 31. ... Noch weiß ich nicht, ob der Vertrag verlängert wird. Ich bin seit dem ersten Dez. 2012 angestellt, der Vertrag ist also bereits einmal für ein Jahr verlängert worden.
Guten Tag, ich befinde mich aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches zum 01.04.2011 begonnen hat und bis 31.03.2014 befristet ist. Mir ist bekannt, dass die ordentliche Kündigung grundsätzlich bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ausgeschlossen ist, es sei denn, es wurde einzelvertrag in dem Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart.
Laut Arbeitsvertrag ergeben sich folgende Kündigungsfristen (Auszug): "Die beiderseitige Kündigungsfrist, beträgt wenn das Arbeitsverhältnis - sechs Monate bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, - fünf Jahre bestanden hat, neuen Monate zum Ende eines Kalendermonats, - zehn Jahre bestanden hat, zwölf Monate zum Ende eines Kalendermonats."
In meinem jetzigen Vertrag steht folgendes zur Kündigung: Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ordentlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. ... Die Chefin will mich nicht aus dem Vertrag lassen.
Ich bin Personalberater, habe zum 30.6. gekündigt und werde am 1.7. bei einem Wettbewerber anfangen. Bis dahin verbrauche ich meinen bezahlten Resturlaub. Frage: 1.