Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe unter folgendem Link gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, die Haftung der Gesellschafter einer GbR auf das Gesellschaftsvermögen zu reduzieren. https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/gesellschaftsrecht/gbr-mit-beschraenkter-haftung-1156920 Dies soll durch die Einschränkung der Vertretungsmacht im Gesellschaftervertrag, sowie durch einen expliziten Hinweis in externen Verträgen (Bestellungen, Rechnungen) möglich sein. Welchen Zusatz muss ich dafür im Gesellschaftervertrag und in externen Verträgen hinterlegen? Wir bewegen uns im Kontext eines Handelsunternehmens - 80% Onlinehandel, 20% stationär.