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Ungerechtfertigte Bereicherung durch Kontopfändung
vom 25.5.2012 55 € Historischer Preis
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. - Meine Lieferungen und Leistungen berechne ich seit dem über meine Einzelunternehmung. - Im Januar/2012 überweist ein Kunde aus Gewohnheit (Starmoney) die Zahlung für eine Rechnung der Einzelunternehmung auf das gepfändete Konto der GmbH. - Der Betrag seht der GmbH nicht zu und ich erhalte eine Rückforderung des Kunden für die GmbH. - Die Bank kann keinen Fehler feststellen und kehrt den Betrag an das Bundesamt aus. - Dies stellt für mich eine ungerechtfertigte Bereicherung des Bundesamtes für Justiz dar.
Anspruch auf Teilauseinandersetzung
vom 26.10.2011 55 € Historischer Preis
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Nun stellt sich die Frage, ob der Testamentsvollstrecker dazu berechtigt ist, dass Geld aus dem Erlös des Hauses nicht an die Erben auszuschütten, da es keinen plausiblen Grund gibt warum dies nicht erfolgen sollte. Zu erwähnen gilt, dass in der Erbengemeinschaft Erben enthalten sind die von sozialen Leistungen abhängen und das Geld aus dem Erbe dringend benötigen, da sie bedürftig sind.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter mit EIgentumswohnung
vom 28.8.2020 für 100 €
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Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
. …" Szenario Nr.1: Eltern bleiben Eigentümer und nehmen eine Anschlussfinanzierung auf Nach meiner Kenntnis würden hierbei nur die Schuldzinsen, die Nebenkosten und die Versicherungsbeiträge von der Grundsicherung abgedeckt werden, denn diese Leistungen seien auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollten nicht der Vermögensbildung dienen. ... In diesem Zusammenhang habe ich einen ähnlichen Fall auf Ihrer Internetseite gefunden, bei dem der bearbeitende Anwalt folgenden Tipp gegeben hat: „Der Anspruch ist aber auf den zur Bedarfsdeckung erforderlichen Teil der Schenkung, bei wiederkehrenden Bedarf, auf wiederkehrende Leistungen in der dem Bedarf entsprechenden Höhe begrenzt.
Sozialversicherung; Zugang zur Pflegeversicherung
vom 9.11.2016 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Frage: Sind die Vorversicherungszeiten bzgl. des Zugangs zur gesetzlichen Pflegeversicherung für das Kind erfüllt? ... Nun habe ich im HAUFFE-Online-Kommentar aber folgendes gefunden: Ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt ist. ... +ges. damit egal) - Frage ist noch ob ich "Eltern" im Sinne der Vorschrift bin.)
Gutschein - übernimmt der neue Besitzer die Pflicht den Gutschein einzulösen?
vom 8.6.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun wollte ich einen Termin vereinbaren und am Telefon erfahre ich, dass das Geschäft verkauft wurde und kein Anspruch mehr besteht auf die Leistung. ... Ist das rechtmässig und übernimmt der neue Besitzer nicht die Pflicht die verkaufte Leistung gegenüber dem Kunden einzulösen und den Anspruch beim ehemaligen Besitzer einzufordern.
Risikolebensversicherung / Erbrecht
vom 7.12.2006 50 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage lautet. ... Wer hat dann Vorrang die Familie, man selbst weil man beguenstigt wurde und auch einen Anspruch hat oder die Beispielsweise die aleteste Rechnung? Wer muss pruefen ob Ansprueche bestehen tut die Versicherung dass, oder ueberweist die nur das Geld und ich muss mich selbst darum kuemmern?
Hat die Freundin meines Sohnes auf Grund des bisherigen Berufsausbildungsversuchs Anspruch auf Unter
vom 19.3.2010 30 € Historischer Preis
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Der Vater hatte diese freiwillige Leistung sogar in Form eines Darlehens angesprochen. Hat die Freundin meines Sohnes auf Grund des bisherigen Berufsausbildungsversuchs Anspruch auf Unterhalt? ... Käme im Falle der Unterhaltsversagung durch den Vater eine Klage in Frage.
Verzugszinsen nach anullierter Änderungskündigung
vom 20.4.2008 35 € Historischer Preis
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Folgende Fragen ergeben sich: 1.: Werden die Verzugszinsen auf die Netto- oder Bruttodifferenz berechnet? ... Der AG argumentiert wie folgt: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Anfertigung einer Übersicht bzgl. der ihm vermeintlich zustehenden Verzugszinsen. ... Der mit dem Schreiben vom 5/2007 geltend gemachte Anspruch auf Verzugszinsen durch den Kläger ist ein “sonstiger Anspruch aus dem Beschäftigungsverhältnis“ im Sinne der einschlägigen Ausschlussfristen.
Fragen zu einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
vom 19.9.2010 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe dazu folgende Fragen: 1) Laut dem Vetragsentwurf ist derzeit eine Buchgrundschuld von 300.000 € eingetragen. ... Soweit die Fälligkeit davon abhängt, daß dem Notar in seiner Eigenschaft als Betreuer der Beteiligten bestimmte Urkunden vorliegen, genügt dessen amtliche Bescheinigung als Nachweis. §4 Vormerkung, Eigentumsübergang 1.Vormerkung: Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums am Vertragsgrundbesitz gemäß §2 bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer die Eintragung einer entsprechenden Vormerkung in das Grundbuch. ... Ansprüche aus evtl.
Erbauseinandersetzung / Immobilie - Fragen zu Nutzungsausgleich und Wohnwert
vom 6.8.2014 80 € Historischer Preis
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Unser Notar hat diesen Anspruch bestätigt, aber: Mein Bruder möchte im Gegenzug nicht nur anteilige Kosten wie Grundsteuer etc., sondern auch Pflege für Gartenarbeiten u.ä. geltend machen und damit den Anspruch gegen 0 drücken. Kommentar des Notars: Ja, man könne da leicht vom Hundertsten ins Tausendste kommen, ich solle besser gleich auf den Anspruch verzichten. (???) Frage: welche Kosten kann mein Bruder tatsächlich (hier wohl gegenüber der Erbengemeinschaft) geltend machen?
anspruch aus betr. haftpflicht einer elektro-firma rep.privathaus-heizung?
vom 10.3.2011 50 € Historischer Preis
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fall angenommenen anspruchs aus betriebl. haftpflichtversicherung der elektro-fa. bei reinigung gasheizanlage privathaus – wegen monteurs-schlamperei (2 schrauben unfest nur angedreht), was längerfristig wirkend zu schwelbrand + selbstabschaltung der ganzen anlage führte. reinigung + rechnung der betr. firma war september 10, während auf rechnung vermerkt war „undichte im wärmetauscher" festgestellt + entspr. „angebot wird ausgearbeitet + in den nächsten tagen zugeschickt" - was jedoch nie geschah - trotz natürlich bezahlthaben der rechnung. im januar 11 dann fiel plötzlich die heizanlage ganz aus. da ich den monteur + die antworten auf meine fragen im sept. 10 nicht kompetent fand + die firma auch ihr versprechen nicht gehalten hatte, fand ich auf empfehlung eine andere firma zur reparatur der heizung. dieser monteur erschien mir sehr kompetent + er reparierte schnell zu meiner zufriedenheit + fand auch bald die ursache des ausfalls: 2 schrauben am wärmetauscher, die nicht festgedreht waren + die zum schwelbrand von teilen geführt hatten, welche ich als corpus delicti auch aufbewahrt habe. ich war froh, so schnell nicht mehr frieren zu müssen. auf die frage, wer denn die unzulänglich befestigten schrauben zu verantworten hat, wurde klar, daß dies nur der 1. inkompetente monteur 9/10 gewesen sein kann, weil niemand sonst seither das innere der heizung geöffnet hatte. dabei fiel mir auf, das könnte ja dann ein haftpflichtfall sein + so mailte ich den fall an die firma + sandte ihnen die rechnung über ca. euro 400 zum begleichen zu. diese firma lehnte das ab mit der begründung, ich hätte ihnen zuerst „die möglichkeit geben müssen, den evtl. vom mitarbeiter gemachten fehler zu beheben, doch habe sie erst im nachhinein davon in kenntnis gesetzt" - natürlich, denn a) haben sich die wahrscheinlichen zusammenhänge erst mit der 2. reparatur gezeigt, b) hätte ich natürlich nicht den kompetenten monteur wegschicken können, weil ich erst gegen ende seiner reparatur diese zusammenhänge dargelegt bekam, c) konnte ich nicht mit dem gesamten procedere warten, bis die vertrauensunwürdige firma in die gänge gekommen wäre, um mir vielleicht wieder was unsinniges aufschwatzen zu wollen (der 1. monteur hatte im sept. 10 u.a. behauptet, die ganze heizung sei futsch + die würde ca. 10.000 euro kosten, und am besten sollte ich ihm bzw. seiner firma gleich einen entspr.auftrag erteilen). seit der reparatur des 2. guten monteurs funktioniert die heizung wieder + besser als zuvor. wie sind nun die juristischen verhältnisse der inkompetenten 1. firma gegenüber?