Sehr geehrte Anwältin, Sehr geehrter Anwalt, ich hoffe, ich bin in dieser Kategorie richtig. ... Ohne dass mich irgend jemand auf irgend eine Weise angemahnt hat und ohne, dass ich von dem Inkassoverfahren überhaupt wusste, habe ich nun eine hammerharte Gesamtforderung i.H.v. 143,93 € von diesem Anwalt vor mir liegen, die sich wie Folgt zusammensetzt: Ursprüngliche Forderung: 26,31 EUR + Rücklastschriftkosten: 5,49 EUR + Auskunftskosten: 40,50 EUR zzgl. der durch diese Mahnung weiter entstandenen Gebühren + 1,3 Geschäftsgebühr (gem. ... Zunächst wundert es mich bereits, warum der Anwalt in seiner Aufstellung von "Gebühren dieser Mahnung" spricht.