Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Kann die Bearbeitungsdauer durch den Einsatz eines Anwaltes verkürzt werden? Wenn ja, wie viel Zeit kann gewonnen werden und was würde es kosten einen Anwalt damit zu beauftragen.
Aus eigener Erfahrung in Berlin kann ich Ihnen nur bestätigen, dass Einbürgerungsentscheidungen in der Regel mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Beauftragung eines Anwaltes ist sehr empfehlenswert. Erfahrungsgemäß reagiert die Behörde schneller, wenn ein Anwalt engagiert wird, nicht zuletzt deswegen, weil nach 3 Monaten nach Antragstellung ohne eine Entscheidung, eine sog. Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO
angestrebt werden kann, um eine Entscheidung herbeizuführen.
Die Behörde weiß, wenn ein Anwalt hinter der Sache steht, dann ist mit einer solchen Klage zu rechnen. Damit wird die Sache tatsächlich schneller bearbeitet.
Kosten hierfür entstehen nach dem RVG in Höhe von ca. 500€.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
Köthener Straße 44
10963 Berlin
info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht