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Klagerücknahme Herausgabeklage

22. Januar 2007 19:38 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Hallo

Im Rahmen meines Auszugs wurden von meiner ExFrau meine Unterlagen in Kartons auf die Straße gestellt und von Bekannten von mir abgeholt.
Ich vermisste daraufhin mehrere Unterlagen.
Ich habe im Rahmen der Auseinandersetzung zum Zugewinnausgleich meine ExFrau auf Herausgabe von Bankunterlagen verklagt die ich nicht finden konnte.
Der Streitwert wurde vom Gericht auf € 300 festgelegt.
Nach dem meine ExFrau geantwortet hat sie hätte diese nicht, und ich dem Gericht mitgeteilt habe wo diese waren bevor ich ausgezogen bin, habe ich einen Teil der Unterlagen, jetzt in einem Karton den ich übersehen habe gefunden. Ich habe dies sofor dem Gericht mitgeteilt und die Klage zurückgezogen da wir im Zugewinnausgleich vor einer einer aussergerichtlichen Einigung stehen und ich damit auch die restlichen Unterlagen nicht mehr brauche.
Meine Frage:
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Und die wichtigere Frage:
Kann ich strafrechtlich belangt werden?

Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Strafrechtlich belangt werden können Sie nicht. In Betracht käme allenfalls eine Strafbarkeit wegen - versuchten - Betruges, wobei es jedoch am nötigen Vorsatz fehlt. Sie haben die Klage ja in der Annahme erhoben, dass sich die Unterlagen noch bei Ihrer Frau befänden.

Zu den Kosten: Es ist wahrscheinlich - selbst wenn es sich um eine Folgesache im Scheidungsverbund handeln sollte - , dass Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt werden werden. Bei einem Streitwert von 300,00 EUR werden demnach Gerichtskosten in Höhe von 25,00 EUR und Rechtsanwaltskosten pro Anwalt in Höhe von ca. 63,00 EUR auf Sie zukommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Klarheit über Ihre derzeitige Lage verschaffen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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