Da im Gesellschaftsvertrag allerdings konkret ein Wettbewerbsverbot enthalten war und der Kaufvertrag, sowie Verhandlungen noch stattgefunden haben, während die Gesellschaft existierte, bin ich der Meinung, dass dies einen Verstoß darstellt. ... - Wenn ja, was wäre als Schadensersatz anzusehen? ... sprich: Das nächst höhere Angebot wären 60.000€ gewesen (+40.000€) - wäre dies ein möglicher Schadensersatz?