Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Ihres Einsatzes, beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt:
Es kommt hier entscheidend darauf an, was zwischen Ihnen und dem Kaufinteressenten genau vereinbart wurde.
Nach Ihren Schilderungen könnte durchaus bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Der Käufer hätte dann einen Anspruch gegen Sie auf Übereignung des Autos gegen Bezahlung des Kaufpreises. Da Sie das Auto aber bereits an einen anderen Käufer übereignet haben, können Sie dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen und müssten vermutlich Schadensersatz leisten. Sie müssten z.B. die Kosten (z.B. auch für die Beauftragung eines Fahrers) ersetzen die dem Anderen entstanden sind. Lassen Sie sich diese im Zweifel aber nachweisen.
In keinem Fall müssten Sie ihm aber das Auto bezahlen! (Höchstens die Differenz des vereinbarten Kaufpreises zum tatsächlichen Wert könnte zu ersetzen sein, falls dieser höher liegt als der Kaufpreis)
Es könnte nach Ihren Schilderungen aber durchaus auch sein, dass kein endgültiger Vertrag zustande gekommen ist, bzw. eine Reservierung nicht verbindlich zugesichert wurde. In diesem Fall müssten Sie auch keine Kosten ersetzen.
On nun ein Vertrag zustande kam oder nicht, kommt entscheidend auf den Wortlaut der Erklärungen (SMS-Wortlaute) und die Gesamtumstände an und kann im Rahmen dieser Plattform nicht endgültig beantwortet werden. Im Zweifelsfall müsste aber der Kaufinteressent, sofern er Schadensersatz begehrt, einen Vertragsschluss erstmal beweisen.
Sie sollten daher, wenn Sie sich bzgl. eines Vertragsschlusses unsicher sind, zunächst nichts bezahlen und ggf. einen Anwalt vor Ort konsultieren.
(Ein betrügerisches Verhalten Ihrerseits ist übrigens nicht ersichtlich!)
Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dass schon geringe Sachverhaltsabweichungen zu einem gänzlich anderen rechtlichen Ergebnis führen können.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
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Christian Grema
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