Kündigung durch Arbeitnehmer am Anfang der Elternzeit
vom 16.11.2017
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Guten Tag, ich bin schwanger, plane aber jetzt schon, nach der Elternzeit (1 Jahr) definitiv nicht mehr in das Unternehmen zurückzukehren, u.a. weil eine Reduzierung der Stunden nicht möglich ist (< 10 Mitarbeiter), was aber bei uns leider nicht mit der Familie vereinbar ist und die Rahmenbedingungen auch sonst nicht mehr passen. Gerne möchte ich nicht erst die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit wahrnehmen, sondern früher kündigen. In der letzten Elternzeit wurde ich ständig vom Chef angerufen, in Themen involviert und es wurde sogar erwartet, dass ich im Büro ab und an erscheine, um Arbeitsdinge zu besprechen.