Vertragsbruch von Seiten des Arbeitgebers
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
In seinem Arbeitsvertrag steht - 40 Stunden Woche - Überstunden werden ausbezahlt Es ist gang und gebe das täglich mehr als 12 Stunden gearbeitet werden.Teilweise sogar 20 stunden am Stück ( Festivals Aufbau Abbau etc.) ... Davor hat er seine Arbeitszeit mit einer App mitgestoppt.Die Daten sind exportiert und gesichert.