Aussergerichtliche Einigung - gegnerischer Anwalt möchte Geld
vom 30.6.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Er beauftragte seinen Anwalt damit mich davon zu überzeugen das meine Bewertung unrechtmässig und geschäftsschädigend wäre und wenn ich einer Rücknahme der Bewertung zustimme man von einer Klage absehen würde. Um weiteren Ärger und Kosten zu vermeiden stimmte ich der Rücknahme der Bewertung zu, die von Ebay auch vor einigen Tagen vollzogen wurde. Heute bekam ich dann ein weiteres Schreiben von seinem Anwalt in dem er seine Gebühren von mir fordert: Gegenstandswert: 750,00 EUR Geschäftsgebühr: §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 84,50 EUR Post und Telekomunikation Nr. 7002 VV RVG 16,90 EUR 19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 19,27 EUR Summe: 120,67 EUR Meine Frage nun: muss ich die Angegebenen Gebühren zahlen?