Spätere Haftung nach Erbfall möglich ?
vom 21.7.2007
40 €
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Das lag daran, weil wir (3 Geschwister) auf den ersten Fragebogen länger nicht reagierten. ... Meine Schwester könnte theoretisch an uns andere Geschwister Forderungen stellen, weil sie für Schäden aufkam, für die unsere Mutter verantwortlich war (Schäden am Haus, das der Schwester gehörte, die Mutter zahlte Miete und hatte zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht, aber keinen Nießbrauch). ... Das Haus wurde noch zu Lebzeiten meiner Mutter veräußert, sie kam in ein Pflegeheim.