Nachweisbarkeit eines Zahlungsverzuges
vom 28.8.2008
38 €
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Sehr geehrte Anwälte, meine Frage bezieht sich auf einen vermeintlichen Zahlungsverzug meinerseits. Im März 2008 erhielt ich ein Schreiben eines Inkassodienstes mit der Aufforderung zur Begleichung einer offenen Forderung gegenüber der Firma Otto GmbH in Höhe von 57,50€ (Hauptforderung) + Nebenforderungen(z.B. 57€ Mahngebühren!, Inkassovergütung u.ä.).