Muss ich die im letzten Jahr gestrichenen Dachgiebel erneut streichen?
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ich habe meine alte Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen, was auch im Mietvertrag dokumentiert ist. Die letzten Schönheitsrearaturen wurden vor einem Jahr durchgeführt und jetzt beim Auszug nochmal einzelne Wände geweisst. Meine Vermieterin weigert sich heute, die Wohnung zu übernehmen, bevor auch die im letzten Jahr gestrichenen Dachgiebel ebenfalls neu gestrichen werden.