Unsere Tochter ist mittlerweilen volljährig (19 Jahre, kurz vor dem Abitur), der Sohn 15 Jahre alt (Gymnaisum 8.Klasse). Während bei der Tochter auch mit einem Auszug gerechnet werden muß (Ausbildungsstelle / später evtl. ... Für den Fall des Auszugs der Tochter soll das komplette Kinder-geld der Tochter DIREKT zufließen, so daß bei beiden Ehepartnern die Düsseldorfer Tabelle OHNE Kindergeld-Bezug herangezogen werden kann.