Türkisches recht Ehewohnung
vom 4.9.2007
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Seit 1972 leben wir in Deutschland. 1995 kauften wir in der Türkei ein Haus mit 600 m² Grund, renovierten das Haus und bauten ein Gästehaus dazu. ... In diesem Haus sind wir gemeinsam seit Herbst 1995 gemeldet (Muhtar) und leben seit 1998 (nach Renovierung des alten Hauses) dort jeweils etwa ein halbes Jahr und etwa ein halbes Jahr in Deutschland. ... Meine Farge dazu lautet, gibt es nach türkischem Familienrecht (altes oder neues)einen ähnlichem Paragraphen, der mir die Möglichkeit eröffnet, den gleichen Antrag beim Amstgericht zu stellen, nämlich auf Zuweisung der Ehewohnung (aile konut)zu meiner alleinigen Nutzung, so daß meine Frau dort ausziehen muss.