Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie können Ihrer zukünftigen Ehefrau die ideelle Hälfte am Grundstück übertragen. Hierfür ist ein notariell beurkundeter Vertrag erforderlich. Wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt, sollten Sie bis nach der Eheschließung abwarten, da für Eheleute hohe Schenkungssteuerfreibeträge bestehen.
Wenn Sie später bauen, gehört die Immobilie automatisch Ihnen je zur Hälfte, weil das Eigentum am Gebäude dem Eigentum am Grundstück folgt.
Wenn klar ist, wer die Immobilie nach einer eventuellen Trennung übernimmt, kann ein Vorkaufsrecht oder auch - im Hinblick auf die Übertragung des hälftigem Grundstücks jetzt - eine Verpflichtung zur Rückübertragung vereinbart werden.
Sie sollten einen ortsansässigen Notar aufsuchen, da Sie dessen Tätigkeit für die Übertragung ohnehin benötigen. Er kann Sie auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung im Einzelnen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen beraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Diese Antwort ist vom 07.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Frau Holzapfel,
möglicherweise habe ich nicht klar genug ausgedrückt.
Im Falle einer Scheidung wäre ich natürlich nicht daran interessiert 50% vom Wert der Immobilie abzutreten, wenn der Anteil meiner Frau lediglich ca 30 % beträgt.
Was würde ein Notar empfehlen, wenn ich das Grundstück (Wert ca 400 T€) und 200 T€ Eigenkapital einbringe, meine zukünftige Frau 200 T€ einbringt. Voraussichtlich müssen wir zusätzlich 100 T€ Fremdkapital aufnehmen, welches während der Ehe getilgt wird?
Muss der Wert des Grundstücks zwingend zum jetzigen Zeitpunkt mit einem Gutachten belegt werden, um bei einer Auseinandersetzung zum Zeitpunkt der Scheidung den Anteil meiner Frau ermitteln zu können?
Kann dieser prozentuale Anteil als Miteigentum im Grundbuch eingetragen werden?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sie können auch abweichende Anteile vereinbaren, also z. B. 3/4 für Sie und 1/4 für Ihre Frau. Dies wird dann entsprechend ins Grundbuch eingetragen. Ein Gutachten ist nicht erforderlich, wenn Sie sich einig sind, welchen Wert das Grundstück in etwa hat.
Bei einer Scheidung könnten Sie dann Ihrer Frau deren Anteil zum Verkehrswert (zum Zeitpunkt derScheidung) abkaufen. Dieser müsste dann bei der Scheidung einvernehmlich festgelegt oder vom Gutachter festgestellt werden. Oder es wird bereits jetzt vereinbart, welche Summe Ihre Frau für die Übertragung im Fall einer Scheidung erhält.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel