Wer tritt an Stelle des verstorbenen Miterben
vom 2.3.2015
98 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Bruder A gesteht dies nun schriftlich und verpflichtet sich zum Ausgleich des Schadens durch Abzug von seinem Erbteil - wiederum schriftlich protokolliert, zudem belegen Kontoauszüge und Rechnungen den Mißbrauch. ... B entscheidet sich dazu das Erbe anzunehmen und Nachlassinsolvenz zu beantragen, die voraussichtlich mangels Masse ( voraussichtlich 20 T€ Schulden ) zu keinem Verfahren führen wird. ... Aber, wer tritt nun - wenn mangels Masse das Insolvenzverfahren gar nicht eröffnet wird und es also keinen Insolvenzverwalter geben wird - anstelle des A ?