Kurz zum Sachverhalt: - Ich bin Mieter einer 5-Zimmerwohnung in München - Wohnung wurde als 5 Zimmer Wohnung vom Makler beworben - Wohnung besichtigt: 4 Zimmer im Hochparterre, ein Zimmer im Tiefparterre. - Das Zimmer im Tiefparterre (50m²) hat in einem Eck eine Waschecke (ca. 4 m²) mit Waschbecken und Fließen an der Wand und am Boden. Restraum (46m²) hat Echtholzparkett. Sonst sehr hell, ausreichend Belüftung und Lichteinfall - Mietvertrag wurde über eine 5-Zimmerwohnung abgeschlossen - Wohnfläche laut Mietvertrag: im Hochparterre: 115m², Tiefparterre (die bereits erwähnten) 50 m² - Wohnungsübergabe über eine 5-Zimmerwohnung protokolliert, darin heißt es zur Bodenausstattung: ein Wohnzimmer, ein Arbeitszimmer, drei Schlafzimmer: Parkettboden - Maklerrechnung über eine 5-Zimmerwohnung eingegangen - Keinerlei Hinweise im Vetrag, der Maklerreechnung oder des Übergabeprotokolls, dass es sich bei eines der Räume um einen Hobbyraum handeln würde - Es fällt auf, dass das Zimmer im Tiefparterre sehr kalt ist und auch laut (wegen Heizungsraum nebenan) - Nachbar (auch Eigentümr einer Wohnung im Haus) spricht uns an: „Ihr dürft im Keller nicht wohnen, das ist nur ein Hobbyraum" - Vermieter weigert sich, sich diesbezüglich zu äußern - Wir lassen einen Gutachter kommen.