Auszug aus dem Arbeitsvertrag bezüglich Überstunden: "Überstunden werden nur dann bezahlt, wenn sie vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden, die Arbeitszeit voll ausgenutzt wurde oder Nacharbeit nicht durch eigenes Verschulden erforderlich wurde. ... Irgendeine Erwähnung des Themas Bereitschaftsdienst existiert im Arbeitsvertrag nicht. Nach 5 Jahren Ausführung des Bereitschaftsdienstes (Telefondienst per Handy, wobei im Bedarfsfall auch zu den Kunden gefahren werden muß.) ohne jedweden Ausgleich/Vergütung, wurde Anfang dieses Jahres eine Zusatzvereinbarung mit folgenden Wortlaut geschlossen: "Zusätzlich erhält er für seinen Einsatz im Bereitschaftsdienst in mindestens einer Woche pro Monat (1,5 Wochen sind realer Durchschnitt) einen pauschalen Zuschlag von 75 €, der aber bei Nichtteilnahme am Bereitschaftsdienst (Krankheit, Urlaub Lehrgänge o.a.) im entsprechenden Monat wieder entfallen kann."