Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben Urlaubsanspruch auf grundsätzlich 24 Arbeitstage im Jahr. Nun kommt es für die genaue Berechnung darauf an, wie viele sie in dem Jahr genommen haben, gleich ob beim neuen oder alten Arbeitgeber. Während der Probezeit dürfen Sie keinen Urlaub nehmen, behalten bzw. Erweben aber Urlaubansprüche. Wenn Sie also noch aalten Urlaub haben, können Sie diesen bis 31.3. Nehmen.
MfG
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Diese Antwort ist vom 23.12.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
24.12.2013 | 14:37
Bitte noch einmal zu meinem besseren Verständnis:
kann mein Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch für die Probezeit von Okt.-Dez. durch die o. g. Vereinbarung im Arbeitsvertrag ausschließen (d. h. ich bekomme generell keinen Urlaub für diese Zeit)? Alles andere ist mir bekannt.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
25.12.2013 | 08:35
Ja wie gesagt den Anspruch nicht aber sie können ihm eben nicht nehmen