Überschreibung von Wohneigentum, Wohnrecht, Pflegefall, Ausgleich
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Die Eltern (männl. geb. 1931/weibl. geb. 1935) wollen einem ihrer Kinder die von ihnen genutzte Immobilie (Wert 180000€, ortsübl. Kaltmiete 600€ pro Monat) überschreiben. Dafür erhalten sie lebens- langes Wohnrecht und das Kind ist im Bedarfsfall (Pflegefall) zur häuslichen Pflege verpflichtet.