Scheinselbständigkeit nachträglich feststellbar?
vom 12.7.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Sehr geehrte/r RA, mit dieser Frage möchte ich gerne in Erfahrung bringen, ob rechtliches Vorgehen möglich und angebracht ist. Vorgang bisher: Ein selbständiger Unternehmer arbeitete ca. 7 Jahre bei den Stadtwerken freiberuflich (Architekt) als technischer Zeichner. Mehrfach fragte er an, ob das Thema Scheinselbständigkeit geklärt ist.