1.1 Sicherstellung der alleinigen Erbansprüche gemeinsamer Nachkommen aus dem Familienvermögens eines Ehepartners. 1.2 Ausschluß der Erbansprüches von Kinder aus erster Ehe gegenüber dem Familienvermöhgen des neuen Ehepartners. 1.3 Sicherstellung des anteiligen Erbansprüche gemeinsamer Nachkommen aus dem Familenvermögen des Ehepartners mit ebenfalls leiblichen Kindern aus erster Ehe. 2.1 Vermeidung von Unterhaltspflichten durch Heirat gegenüber Kindern aus 1. Ehe aus dem gemeinsamen, einseitig, durch den nicht blutsverwandten Ehegatten erwirtschafteten, Familieneinkommen der neuen Familie. 2.2 In wie weit besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern aus erster Ehe, sofern durch eine erneute Schwangerschaft die Möglichkeit eigenes Einkommen zu erzielen, nur eingeschränkt, bzw. gar nicht mehr vorliegt. 2.3 Besteht eine Pflicht Unterhaltszahlungen gegenüber Kindern aus 1. Ehe zu leisten, wenn nur Einkünfte aus Mutterschafts- bzw- Elterngeld, bzw. empfangenen Unterhaltsleistungen für das Kind aus der neuen Partnerschaft/Ehe bestehen?