Alterssicherung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Meine Frage ist nun: Wenn ich vor Beantragung von Sozialhilfe von unseren Rücklagen (25.000) eine kleine Eigentumswohnung erwerbe um sie selber zu nutzen und sozusagen als Altersicherung und auch damit ich, falls ich keinen neuen Job finden sollte nicht auf Sozialhilfe angewiesen bin, kann ich dann gezwungen werden diese wieder zu verkaufen um ein paar Monate das Pflegeheim zu finanzieren?