Zwang zur PKV trotz GKV-Mitgliedschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Ehemann GKV, Ehefrau (noch arbeitssuchend) GKV und 2 Kinder familienversichert in der GKV der Frau. Seit Mitte Februar 2006 ist mein Mann GKV-pflichtversichert, davor war er in der PKV. Zum 1.1.07 hat mein Mann den Arbeitgeber gewechselt und liegt nun wieder über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).