Klausel: "Alle anfallenden Betriebskosten übernimmt der Mieter"
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Guten Tag, folgendes Problem liegt vor: Mieter eines Einfamilienhauses mit folgenden Mietvertrag: Passus Nebenkosten: Die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung, ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieter vom (weitere Angaben wurden offen gelassen), dann folgt nur noch zum Ankreuzen, ob Betriebskosten im Mietpreis enthalten oder nicht (ebenfalls nichts angekreuzt). Dann erfolgt eine Aufstellung der Betriebskostenarten (ebenfalls NICHTS angekreuzt) und dann handschriftlich zum Schluss: "Alle anfallenden Betriebskosten übernimmt der Mieter". Eine Betriebskosten-Vorauszahlung ist ebenfalls nicht vereinbart!