Sehr geehrte Ratsuchende,
aufgrund Ihrer Schilderung werden Sie vermutlich überhaupt keine Nebenkosten zahlen müssen. Denn durch das Nichtankreuzen sind diese nicht wirksam vereinbart worden.
Die Klausel "Alle anfallenden Betriebskosten übernimmt der Mieter" wird von einer Vielzahl der Gerichte als unzulässig gewertet, da der Mieter danach eben nicht erkennen kann, welche Kosten denn nun genau auf ihn zukommen (z.B. AG Köln, WM 87, 274; OLG Oldenburg RE WM 97,609
; nach LG Saarbrücken WM 98, 722 nur die verbrauchsabhängigen Kosten).
"Vermutlich" habe ich deshalb absichtlich gewählt, weil in Ihrem Falle der Vertrag insgesamt geprüft werden sollte, da ggfs. eine Vereinbarung an anderer Stelle getroffen sein könnte. Die Komplettprüfung wird sich daher in Ihrem Falle lohnen.
Denn wenn die Nebenkosten nicht zu tragen sind (wofür viel spricht), hätten Sie auch einen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen (OLG Koblenz RE WM 86,50
).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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